Unterschied zwischen digitalen und elektronischen Signaturen

Die Begriffe digitale Signatur und elektronische Signatur werden in der Alltagssprache nur allzu oft fälschlicherweise synonym verwendet.
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Thema dieses Artikels ist daher eine Annäherung an die beiden Begriffe, um Unternehmen und anderen eine Hilfestellung bei der Suche nach der passenden Anwendung und der richtigen Integration bieten zu können. Beginnen wir zunächst mit der Grundfrage, um die anfängliche Verwirrung in den Griff zu bekommen:

Was ist der Unterschied zwischen digitalen und elektronischen Signaturen?

Auf den ersten Blick sind elektronische und digitale Signaturen kaum voneinander zu unterscheiden, da die Unterschriften ohne großen Aufwand in einem digitalen Rahmen geleistet werden, was dazu verleitet, die verschiedenen Arten nicht näher zu betrachten.

Der Begriff elektronische Signatur umfasst ein rechtliches Konzept, das den Willen des Unterzeichners authentifizieren soll. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, besser bekannt als eIDAS-Verordnung, handelt es sich um "Daten in elektronischem Format, die mit anderen elektronischen Daten verbunden oder logisch verknüpft sind, mit denen der Unterzeichner unterzeichnet". Die Form der elektronischen Signatur beinhaltet also, dass eine physische Person eine Handlung oder ein Verfahren elektronisch verifiziert und dabei ein Bündel elektronischer Daten, wie Datum und Uhrzeit, hinterlässt. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Regelungen für elektronische Signaturen sowie unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Herkunft von Signaturen. Nachdem wir nun die elektronische Signatur geklärt haben, wollen wir einen Schritt weiter gehen und die digitale Signatur näher beleuchten.

Die digitale Unterschrift

Im Gegensatz zur elektronischen Signatur gibt es auch die digitale Signatur. Die wichtigste Regel für Signaturen ist, dass eine digitale Signatur immer eine elektronische Signatur ist, aber eine elektronische Signatur ist nicht automatisch eine digitale Signatur. Bei der digitalen Signatur liegt der Schwerpunkt auf der Authentifizierung der Identität des Absenders und der Bestätigung der Unveränderbarkeit des Dokuments im Vergleich zum Original. Die digitale Signatur basiert auf der Verschlüsselung mit einem öffentlichen Schlüssel, der die Anforderungen einer Definition fortgeschrittener elektronischer Signaturen (FES) erfüllt. Was genau eine FES ist, wird demnächst in einem separaten Artikel näher erläutert, aber wir belassen es an dieser Stelle bei einer bloßen Erwähnung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die elektronische Signatur ein sehr viel allgemeinerer Begriff für elektronische Daten ist. Die digitale Signatur hingegen hat nicht notwendigerweise einen rechtlichen Charakter, denn diese Signatur soll nicht den Willensakt des Unterzeichners ausdrücken, sondern die Daten eines Dokuments aus Sicherheitsgründen verschlüsseln. Mit Hilfe der digitalen Signatur wird also die Nachahmung der Identität einer Person verhindert und somit die Authentifizierung und Identifizierung in allen Arten und Anwendungen von administrativen, bürokratischen und/oder steuerlichen Prozessen ermöglicht. Es gibt also eine ganze Reihe von Anwendungsfällen für diese Art von Signatur.

Wenn es um Unterschriften vor Gericht geht:

Je mehr Beweise der Unterzeichner während des Unterzeichnungsvorgangs sammelt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das jeweilige unterzeichnete Dokument die richtigen Rahmenbedingungen hatte und vor Gericht akzeptiert wird.

Das ist soweit alles schön und gut, aber:

Was bedeutet das jetzt?

Insgesamt ist die digitale Signatur also ein wesentlicher Bestandteil der fortgeschrittenen elektronischen Signatur, im Gegensatz zur einfachen elektronischen Signatur, die viel breiter eingesetzt werden kann. Es gibt also unterschiedliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Signaturen, in denen sie eingesetzt werden können. Es ist hier auch schon deutlich geworden, dass es offensichtlich verschiedene Sicherheitsabstufungen zwischen den geforderten Signaturen gibt und auch geben muss. Wir werden uns diesem Thema in einem gesonderten Artikel nähern, in dem wir die hier bereits erwähnten verschiedenen Arten der elektronischen Signatur (einfache elektronische Signatur (EES), fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES)) näher betrachten werden.

Egal ob Verträge, Urkunden oder andere pdf-Dokumente zu unterschreiben sind, digitale und elektronische Signaturen erleichtern alle Prozesse in allen Bereichen, nicht nur im Geschäftsablauf, sondern auch in der Verwaltung, enorm. Die Anwendungsfälle sind also sehr vielfältig. Immer geht es dabei auch um Vertrauensdienste, denen wir uns bei TrustCerts widmen: Sichere Integrität und Verschlüsselung. Die Lösung, die wir anbieten und mit unserem Team entwickeln, soll nicht nur Kommunikation und Geschäftsprozesse erleichtern, sondern auch für Vertrauen und Sicherheit stehen.

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